Rechtsprechung
   AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2017 - 29 Ds 78/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13747
AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2017 - 29 Ds 78/16 (https://dejure.org/2017,13747)
AG Duisburg-Hamborn, Entscheidung vom 28.03.2017 - 29 Ds 78/16 (https://dejure.org/2017,13747)
AG Duisburg-Hamborn, Entscheidung vom 28. März 2017 - 29 Ds 78/16 (https://dejure.org/2017,13747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wahlfeststellung, psychologische Gleichartigkeit der Delikte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Wahlfestellung zwischen Falscher Verdächtigung u. uneidlicher Falschaussage bei Widerruf einer belastenden Aussage durch das vermeintliche Opfer; Grundsätze zum Erfordernis einer psychologischen Gleichartigkeit der Delikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wahlfeststellung zwischen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2017 - 29 Ds 78/16
    Über den Vorlagebeschluss des 2. Strafsenats vom 02.11.2016 ist noch nicht entschieden worden (BGH 2. Strafsenat, 2 StR 495/12).
  • BGH, 24.06.2014 - 1 ARs 14/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2017 - 29 Ds 78/16
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die Zulässigkeit einer wahlfeststellende Verbindung der Delikte, nämlich ihre rechtsethische und psychologische Vergleichbarkeit (vgl. zuletzt BGH 1. Strafsenat, Beschluss vom 24.06.2014, 1 ARs 14/14 m.w.N), sind auslegungsbedürftig und vielleicht sogar so wenig bestimmbar, dass das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot verletzt sein könnte.
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83

    Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2017 - 29 Ds 78/16
    Die rechtsethische und psychologische Gleichartigkeit von falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage schien zu den anerkannten Fällen in der Rechtsprechung zu gehören, mehrfach von Oberlandesgerichten (zuletzt wohl Bayrisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 24.01.1991 - RReg 3 St 178/90) festgestellt und mehrfach von BGH (zuletzt wohl BGH NJW 1984, 2109) bejaht.
  • BGH, 16.07.2014 - 5 ARs 39/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2017 - 29 Ds 78/16
    Gibt es sowohl Ähnlichkeiten als auch Unterschiede bei den Delikten richtet sich die Beantwortung der Frage nach der Gleichartigkeit danach, ob sie noch ähnlich genug oder schon zu unterschiedlich sind; geleitet vom dem rechtlichen Interesse, ob eine sonst - schlechthin mit den unverzichtbaren Geboten der Gerechtigkeit und einem am Gleichheitssatz orientierten Rechtsgüterschutz verpflichtenden Ausgestaltung des Strafverfahren (BGH 5. Senat, 5 ARs 39/14) - auftretende (Strafbarkeits)lücke geschlossen werden soll oder sogar muss, oder ob es geboten ist, die Lücke bestehen zu lassen, weil das im Rahmen der Wahlfeststellung abgebildete (alternative) Täterverhalten, keine persönliche Schuldfeststellung ermöglicht und man so gar nicht weiß, ob und wie man dem Täter bestrafen soll.
  • BayObLG, 24.01.1991 - RReg. 3 St 178/90
    Auszug aus AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2017 - 29 Ds 78/16
    Die rechtsethische und psychologische Gleichartigkeit von falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage schien zu den anerkannten Fällen in der Rechtsprechung zu gehören, mehrfach von Oberlandesgerichten (zuletzt wohl Bayrisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 24.01.1991 - RReg 3 St 178/90) festgestellt und mehrfach von BGH (zuletzt wohl BGH NJW 1984, 2109) bejaht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht